Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1. Die Stainer Schriften und Siebdruck GmbH und Co.KG (kurz: „Stainer“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber ihren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde als Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) oder als Unternehmer handelt. Soweit erforderlich werden im Folgenden spezielle Regelungen für Kunden, die Unternehmer sind, festgelegt.
1.2. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen oder Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie von Stainer schriftlich bestätigt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von Stainer nicht anerkannt und somit nicht Vertragsbestandteil, sofern deren Einbeziehung durch Stainer nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.3. Eine allfällige Ungültigkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, ist die nichtige oder ungültige Vertragsbestimmung im Kontext der Vertragsgrundlagen so auszulegen, dass sie dem wirtschaftlich angestrebten Ziel möglichst nahekommt.
2. Angebot und Auftragsbestätigung
2.1. Alle Angebote, auch Preislisten und Kostenvoranschläge, gelten als unverbindlich. Dies gilt auch für die im Webshop enthaltenen Waren und Produktbeschreibungen. Sie dienen nur zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den Kunden. Der Kunde kann sein Kaufanbot über das Online-Bestellsystem (Webshop) abgeben. Mit Abgabe des Kaufangebots bestätigt der Kunde, das 16. Lebensjahr vollendet zu haben. Erst mit der Annahme der Bestellung durch Stainer mittels Übermittlung einer Auftragsbestätigung gilt dieses Anbot als angenommen. Zur Annahme des Kaufangebotes ist Stainer aber nicht verpflichtet.
2.2. Bei Unternehmerkunden gilt die Auftragsbestätigung als angenommen, wenn der Kunde innerhalb der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Frist keine Änderungen schriftlich mitteilt. Änderungswünsche müssen unverzüglich, spätestens innerhalb der angegebenen Frist, bei Stainer eingehen. Maßgeblich ist der Zugang der Änderungswünsche bei Stainer.
2.3. Kunden, die Unternehmer sind, dürfen in dem von Stainer betriebenen Webshop ausschließlich jenen Personen eine Bestellautorisierung ausstellen, die rechtlich und tatsächlich zum Abschluss derartiger Geschäfte befugt sind. Der Kunde verpflichtet sich eigene unternehmensinterne Vorkehrungen zu treffen, um einer Bestellung durch nicht vertretungsbefugte Personen vorzubeugen.
2.4. Angebotsabbildungen, Prospekte, Zeichnungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind stets unverbindlich und müssen von Stainer bestätigt werden, wenn sie vom Käufer als verbindlich gewünscht werden.
3. Preise
Der ausgewiesene Preis versteht sich als Nettobetrag zuzüglich der jeweils im Zeitpunkt der Rechnungslegung darauf entfallenden Steuern und Abgaben, wie insbesondere die MwSt. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Die Versandkosten verstehen sich exklusive gegebenenfalls anfallender Zoll-, Fracht-, Einfuhr-, Nebengebühren und Versicherungen. Bei Preisänderungen der Vorlieferanten ist Stainer gegenüber Unternehmen berechtigt, nach vorheriger Bekanntgabe die vereinbarten Preise abzuändern.
4. Korrekturen vor der Druckreifeerklärung („Gut zum Druck“) / Änderungen
4.1. Vor Druckbeginn wird das Druckergebnis durch geeignete Methoden kostenfrei simuliert (z.B. Korrektur-PDF, Probedruck). Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird ein kostenpflichtiger Proofdruck oder Andruck angefertigt. Stainer ist jedoch dazu berechtigt, auch ohne Verlangen des Kunden einen Proofdruck oder Andruck zu erstellen.
4.2. Der Kunde ist vor Produktionsbeginn verpflichtet, das simulierte Druckergebnis zu genehmigen (Druckreifeerklärung oder „Gut zum Druck“). Stainer kann dem Kunden für die Prüfung der simulierten Druckergebnisse eine angemessene Frist setzen. Reagiert der Kunde nicht innerhalb dieser Frist gilt die Druckreifeerklärung als erteilt. Bis zur Erteilung der Druckreifeerklärung werden Satz-, Druck- oder sonstige Fehler von Stainer kostenfrei berichtigt, soweit sie Stainer zuzurechnen sind. Sonstige Korrekturen, die außerhalb der Sphäre von Stainer liegen, werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
Ab der Erteilung der Druckreifeerklärung („Gut zum Druck“) hat Stainer nur noch jene Mängel zu verantworten, die aus einer allfälligen mangelhaften Fertigung des genehmigten simulierten Druckergebnisses resultieren. Entsprechendes gilt, wenn im Produktionsprozess vergleichbare Freigaben erteilt werden. Nachträgliche Beanstandungen des genehmigten simulierten Druckergebnisses stellen jedenfalls keinen Mangel dar.
Vor der Druckfreigabe bleibt Stainer weiterhin für eigene Fehler verantwortlich. Schäden, die durch eine verspätete Druckfreigabe des Kunden entstehen, sind nur dann ausgeschlossen, soweit Stainer die Druckfreigabe ordnungsgemäß vorbereitet und dem Kunden zur Verfügung gestellt hat. Stainer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Auftragsdaten oder das simulierte Druckergebnis inhaltlich zu prüfen, es sei denn, dies ist für die Leistungserbringung von Stainer erforderlich. Stainer prüft jedoch auf offensichtliche, leicht erkennbare Fehler, wie beispielsweise abweichende Seitenzahlen oder falsche Endformate im Vergleich zum vereinbarten Auftrag. Für inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der gelieferten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Etwaige von Stainer entdeckte Fehler wird Stainer dem Kunden unverzüglich mitteilen, um eine Korrektur vor Produktionsbeginn zu ermöglichen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.
5. Lieferfristen, Teillieferung und Verpackung
5.1. Die Lieferung erfolgt im Normalfall innerhalb von ca. 12–15 Werktagen ab Bestellung. Die konkrete Lieferfrist wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung bekanntgegeben. Bei Zahlungsoption „Vorkasse“ wird die Ware erst nach Eintreffen des Rechnungsbetrages an die gewünschte Lieferadresse versendet. Zur Leistungsausführung ist Stainer erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen vertraglichen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachgekommen ist. Eine Lieferzeit von zwei Wochen vor oder nach der angegebenen Lieferzeit gilt noch als rechtzeitig.
5.2. Ist der Kunde Unternehmer, geht das Risiko und die Gefahr des Transportes bzw. der Lieferung mit der Übergabe des Produktes an den Transporteur/Lieferanten auf den Kunden über. Verzögert sich die Abholung infolge von nicht von Stainer zu vertretenden Umständen, so geht das Risiko und die Gefahr spätestens am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt jedenfalls auf Rechnung des Kunden. Die Art des Versandweges sowie des Transportmittels bleibt Stainer überlassen. Stainer versendet die Waren im Übrigen gemäß Incoterms 2020. Der Kunde ist mit der Lieferklausel einverstanden. Wird vom Kunden eine besondere Verpackungsart, ein besonderer Versandweg oder Transportmittel oder eine Versicherung gegen Schäden aller Art gewünscht, so ist dies im Zuge der Bestellung gesondert schriftlich bekannt zu geben und trägt die daraus resultierenden Mehrkosten jedenfalls der Kunde.
5.3. Die Lieferfristen gelten vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Lieferung durch die Vorlieferanten von Stainer. Wird Stainer an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren und von ihr nicht zu vertretenden Umständen (wie bspw. Betriebsstörungen, hoheitliche Maßnahmen und Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Ausfall eines schwer ersetzbaren Lieferanten, Streik, Behinderung von Verkehrswegen, Verzögerung bei der Zollabfertigung, Ausbruch einer Seuche, Personalengpässen bei Lieferanten oder sonstiger höherer Gewalt) behindert, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen sowie Termine in angemessenem Umfang. Unerheblich ist, ob diese Umstände bei Stainer oder bei einem ihrer Lieferanten oder Subunternehmer eintreten.
5.4. Stainer ist zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Mindermengenlieferungen aus technischen Gründen sind gegenüber Unternehmern bis zu 10% gestattet und werden anteilig zum vereinbarten Preis verrechnet. Für zeitgerechte / artgerechte Lieferung seitens der Spedition haftet Stainer nicht. Dies gilt auch für höhere Gewalt.
5.5. Sämtliche gelieferten Verpackungen aller Tarifkategorien sind bis auf Widerruf zur Gänze über die ARA-Lizenznummer 9553 entpflichtet und werden nicht zurückgenommen. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial ist Angelegenheit des Kunden.
5.6. Die Lieferung erfolgt an den jeweils vom Kunden angegebenen Versandort. Sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde, gilt die Adresse des Kunden als Lieferadresse. Der Kunde hat bei der Entgegennahme des Produktes bzw. der Leistung dafür zu sorgen, dass die Übernahme der Ware zügig und ohne vorhersehbare Komplikationen abläuft. Der Kunde ist insbesondere dazu gehalten, bei schweren oder unhandlichen Produkten Personal zur Abladung bereitzustellen. Entspricht der Kunde diesen Voraussetzungen nicht, ist Stainer berechtigt, das angelieferte Produkt an der angegebenen Adresse auf Gefahr des Kunden abzustellen. Stainer kann die Annahme des Angebots des Kunden davon abhängig machen, dass bspw. die Lieferung oder auch Beaufsichtigung der Ware durch den Kunden oder durch ihn bereitgestellte Personen/Unternehmen durchgeführt wird. Stainer wird dies dem Kunden noch vor Vertragsschluss mitteilen.
6. Montage
Sämtliche Warenlieferungen gelten als ohne Montage bestellt. Wird vom Kunden eine Aufstellung, Montage oder eine genaue Einstellung gewünscht, so ist dies im Zuge der Bestellung gesondert schriftlich bekannt zu geben und trägt die daraus resultierenden Mehrkosten der Käufer. Elektrische Anschlüsse, bauliche Veränderungen sowie sonstige dahingehende Maßnahmen, die mit der Aufstellung in Verbindung stehen, hat daher der Kunde auf eigene Kosten zu schaffen. Die Abrechnung der Montagekosten erfolgt in Ermangelung einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung nach Regiestunden. Am Aufstellungsort ist Montagefreiheit zu gewährleisten.
7. Annahme der Ware und Annahmeverzug
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen und auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Übernimmt der Kunde die Ware bei Anlieferung nicht oder kann bei Postversand die Ware dem Kunden nicht zugestellt werden, ist Stainer berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu lagern und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und nach eigener Wahl Schadenersatz statt Erfüllung in Höhe von 20% des Bruttobestellpreises zu verlangen.
7.2. Im Annahmeverzug trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs und für die fahrlässige Beschädigung der Ware durch Stainer oder Dritte. Stainer ist berechtigt, die Ware bei Annahmeverzug auf Kosten des Kunden selbst oder bei einem Spediteur einzulagern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes, insbesondere auch durch entstandene Lagerkosten sowie Mindererlöse bei Weiterveräußerung, bleiben vorbehalten.
8. Zahlungsbedingungen und Aufrechnungsverbot
8.1. Das gesamte Entgelt ist ab Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig, sofern mit dem Kunden kein gesondertes Zahlungsziel vereinbart wurde. Stainer gewährt dem Kunden nur insoweit Skonto, als bis zu diesem Zeitpunkt bereits alle früheren Rechnungen vollständig beglichen wurden. Bei Wahl der Zahlungsart „Vorauskasse“ wird dem Kunden die Bankverbindung mitgeteilt und ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe des Kontos zu überweisen. Zahlungen sind somit unmittelbar an Stainer oder an Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht für Stainer zu leisten.
8.2. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Zahlungseinganges bei Stainer bzw. der Gutschrift auf dem Konto von Stainer. Wechsel oder Schecks werden nur nach gesonderter vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Etwaige Diskontspesen und alle sonstigen mit der Einlösung des Wechsels oder Schecks entstehenden Kosten trägt der Kunde.
8.3. Bei eingetretenem Zahlungsverzug des Kunden verrechnet Stainer Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. Davon abweichend verrechnet Stainer gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Über die Verzugszinsen hinaus verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung angemessener Mahnspesen, mindestens aber eines Pauschalbetrages in Höhe von € 50,00 sowie die notwendigen Kosten zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
8.4. Stainer ist darüber hinaus berechtigt, vom Kunden geleistete Zahlungen mit anderen Forderungen des Kunden aufzurechnen, wenn er sich mit diesen in Verzug befindet. Hingegen kann der Kunde gegen Ansprüche von Stainer mit allfälligen Gegenforderungen, welcher Art auch immer, nur dann aufrechnen, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt oder von Stainer schriftlich anerkannt wurde.
8.5. Werden die vorgenannten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßen, kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, werden alle offenen Forderungen gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer, steht Stainer ein Zurückbehaltungsrecht an den übergebenen Sachen gemäß § 369ff UGB zu.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Sämtliche Waren bleiben bis zur Begleichung des gesamten Entgelts sowie allfälliger Nebenleistungen im Eigentum von Stainer, unabhängig davon, ob die vom Kunden geleistete Zahlung bestimmten Forderungen gewidmet wurde. Bei laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt zur Sicherung der Saldoforderung. Stainer ist berechtigt, übernommene Produkte zur Sicherung noch offener Forderungen zurückzubehalten (siehe dazu Punkt 8.6. dieser AGB).Veräußert der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Stainer ab, ohne dass es dazu einer weiteren Erklärung bedarf. Dem Kunden ist es ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Stainer untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in welcher Art und Weise auch immer zu belasten.
9.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Materialen erwirbt Stainer Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile. Soweit dieser Anteil nicht feststellbar ist, nach Maßgabe des Bruttoauftragswertes, jedenfalls aber in Höhe von 30 % des Wertes des entstandenen Erzeugnisses.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
10.1. Kunden, die Verbraucher sind, steht für im Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge grundsätzlich ein Rücktrittsrecht gemäß FAGG zu. Dieses Rücktrittsrecht ist gemäß § 18 Abs 1 Z 3 FAGG aber ausgeschlossen, wenn es sich bei den vertragsgegenständlichen Waren um Spezialanfertigungen, zugeschnitten auf die Bedürfnisse des Kunden (Kundenspezifikationen) handelt.
10.2 Bei sonstigen Waren kann der Kunde vom Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag der Entgegennahme der Ware zu laufen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absendet.
10.3. Die Erklärung des Kunden ist an keine Form gebunden, wobei das von Stainer unter Punkt 10.4. dieser AGB zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular empfohlen wird.
10.4. Widerrufsformular an die
Stainer Schriften & Siebdruck GmbH & Co KG
Gewerbegebiet 205
5092 St. Martin bei Lofer
office@stainer.co.at, Fax: +43 (0) 6588 80 40
Hiermit trete ich ______________________ wohnhaft in ______________________ [Name und Adresse] von dem von mir abgeschlossenen Vertrag über ______________________ [genaue Bezeichnung der beauftragten Leistungen], beauftragt am ______________________ [Datum], begonnen am______________________ [Datum], zurück.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1. Bei Verbrauchergeschäften iSd § 1 KSchG gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern gelten die nachstehenden Bedingungen als vereinbart:
11.2. Die Ware ist unmittelbar nach Ablieferung bzw. Übergabe vom Kunden zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Wird eine Mängelrüge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht erhoben, so gilt die Ware bzw. das Werk als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung- und/oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung und Anfechtung wegen laesio enormis sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach dem Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Ware bei sonstigem Anspruch schriftlich gerügt werden.
11.3. Es bleibt Stainer überlassen, Gewährleistungsansprüche entweder durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung zu erfüllen. Die Abtretung von Gewährleistungs- und oder Schadenersatzansprüchen ist unzulässig.
11.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Vermutungsfrist gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Kunden zu beweisen. Das Regressrecht gemäß § 933b ABGB verjährt zwei Jahre nach der Leistungserbringung durch Stainer.
11.5. Darüber hinaus haftet Stainer gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch nicht für leicht und grob fahrlässig verursachte Schäden, für Folgeschäden, reine Vermögensschäden und entgangenen Gewinn. Gegenüber diesen Kunden ist ein allfälliger Schadenersatzanspruch auch betragsmäßig – ausgenommen Personenschäden und Schäden aus Produkthaftung – mit der Höhe des jeweils vereinbarten Entgelts begrenzt. Allfällige Schadenersatzansprüche von Kunden, die Unternehmer sind, verjähren binnen einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
11.6. Kleinere Druckabweichungen, die bei einer Betrachtungsweite von weniger als ca. drei Metern (bei Fassaden und Außenanwendungen von weniger als ca. zehn Metern) auftreten, gelten nicht als Mangel im Sinne der Gewährleistung. Solche Abweichungen begründen daher keinen Anspruch auf Gewährleistung.
11.7. Sonderbestimmungen für die Lieferung von Siebdruckrahmen, Ski- u. Snowboardfolien, sonstigen Folien, Holz, Papieren oder Platten die zur Weiterverarbeitung verwendet werden:
11.7.1. Die Druckmotive werden im Vorfeld vom Käufer auf Richtigkeit, Größe und Stand geprüft und schriftlich freigegeben. Der Käufer hat auch die Vertragsgemäßheit der übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen und schriftlich freizugeben. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Erteilung der schriftlichen Freigabe auf den Käufer über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
11.7.2. Stainer übernimmt keinerlei Haftung für die Tauglichkeit von vom Käufer beigestellten Materialien. Stainer hat den Kunden nur im Falle einer offensichtlichen Untauglichkeit der beigestellten Materialen zu warnen, in allen anderen Fällen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.
11.7.3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt – bedingt durch das unterschiedliche Fertigungsverfahren und das verwendete (bereitgestellte) Material Farbabweichungen im Vergleich zu Vor- und Zwischenerzeugnisse aufweisen kann. Farbliche Abweichungen stellen daher keinen Mangel dar.
11.7.4. Bei der Lieferung von Siebdruckrahmen, Folien für die Glasverarbeitung, Ski- u. Snowboardfolien oder sonstigen Folien, Holz, Papieren und Platten oder damit zusammenhängenden Lohnveredlungsarbeiten oder Weiterverarbeitungen haftet Stainer nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit für Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Produktes bzw. Materials. Auch ist die Haftung für Mangelfolgeschäden (wie eine Beeinträchtigung des beigestellten Materials, Ausfallzeiten, etc.) oder auch allfälligen Pönalen ausgeschlossen, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursacht wurde.
12. Newsletter, Datenschutz und Referenzen:
12.1. Wenn der Kunde beim Bestellvorgang oder an anderer Stelle das Häkchen für den Erhalt von Werbe- E-Mail, insbesondere Newsletter, als Zustimmung gesetzt hat, erhält dieser Nachrichten unseres Unternehmens über Produkte, Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen. Diese Einwilligung kann jederzeit und auch in jedem Newsletter widerrufen werden.
12.2. Der Kunde erklärt sich weiters mit der Verwendung von Bildern hergestellter Werke als Referenz in Prospekten, Projektbeschreibungen oder auf der Website von Stainer oder einem damit verbundenen Unternehmen etc. einverstanden.
13. Vervielfältigungsrechte, Zeichnungen, Druckdaten, Muster, Bilder, Fotos und Schutzrechte Dritter
13.1. Pläne, Skizzen, Muster, sonstige technische Unterlagen, etc. bleiben ausschließliches geistiges Eigentum von Stainer. Der Nachbau oder die Vervielfältigung von gelieferten Waren oder die Überlassung zu diesem Zwecke an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von Stainer nicht gestattet.
13.2. Der Kunde haftet Stainer zudem dafür, dass durch die Ausführung der in Auftrag gegebenen Leistungen sowie durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Druckdaten, Muster, Bilder, Fotos etc. nicht Schutzrechte Dritter verletzt werden. Mit der Übermittlung dieser Zeichnungen, Druckdaten, Muster, Bilder, Fotos etc. erklärt der Käufer unwiderruflich, dass ihm sämtliche immaterialgüterrechtlichen, insbes. urheberrechtlichen und sonstigen Verwertungsrechten zustehen und wird er für den Fall einer Inanspruchnahme aus solchen Rechtsverletzungen durch Dritte Stainer vollumfänglich schad- und klaglos halten.
13.3. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, müssen von Stainer nicht automatisch archiviert werden. Es sei denn, der Kunde wünscht dies ausdrücklich. In diesem Fall behält sich Stainer vor, eine Archivierungsgebühr zu verrechnen.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Stainer und dem Kunden ist der Sitz von Stainer in 5092 St. Martin bei Lofer, Österreich.
14.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen Stainer und dem Kunden wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von Stainer örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
14.3. Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und dem UN-Kaufrecht. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, sind auch die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden.
15. Alternative Streitbeteiligung
Die EU-Kommission hat eine Plattform für außerordentliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeteiligungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
In Österreich besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen: https://www.ombudstelle.at/. Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter https://www.ombudsstelle.at.
Stand: 09.02.2026